häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Produkt

Egal ob Sie privat oder gewerblich ein Fahrrad, E-Bike, Pedelec, S-Pedelec, Lastenrad oder eine Rikscha nutzen und dies/e versichern möchten – wir können Ihnen die passende Absicherung anbieten.

Sie Fragen sich, ob Sie den Neuwert (UVP) oder den Kaufpreis angeben sollen? Wenn Sie den Neuwert als Versicherungssumme angeben, dann erhalten Sie, z.B. bei einem Diebstahl, den Neuwert und haben die Möglichkeit sich genau dieses Bike oder ein Folgemodell zu kaufen. Der Vorteil ist, dass Sie sich nicht auf die lange Suche nach einem gebrauchten oder rabattierten Bike machen müssen.

Damit Ihnen bei einem Diebstahl Versicherungsschutz gewährleistet wird, ist es wichtig ein passendes Schloss zu verwenden. Zu empfehlen sind Bügel-, Falt- und Kettenschlösser mit Schlüssel. Von einem Zahlenschloss ist abzuraten, diese werden von den Versicherern nicht akzeptiert, da sie schnell zu knacken sind. Durch die Verwendung von Zahlenschlösser erlischt der Versicherungsschutz. Auf unserer Diebstahlschutz-Seite haben wir die Vor- und Nachteile der einzelnen Schlösser aufgezeigt.

Sie sollten Ihr Bike immer an einen festen Gegenstand, wie z.B. eine Laterne, einen Baum oder Verkehrsschild anschließen. Beachten Sie, dass es feste Gegenstände sind, die nicht zusammen mit Ihrem Bike weggetragen werden können. Zu kurze Gegenstände sind auch nicht passend, denn da besteht die Gefahr, dass Ihr Bike drüber gehoben wird. Für den passenden Schutz sorgt ebenfalls ein eigenständiges Schloss, wie z.B. ein Bügel-, Falt- oder Kettenschloss. Schauen Sie gerne unsere Empfehlungen für das passende Schloss auf unserer Seite Diebstahlschutz an. 

Besondere Sicherungen beim Abstellen in der Garage: 

Sollte das Rad aus einer „aufgebrochenene“ Garage gestohlen werden, ist es versichert. Egal ob es ab-, an oder gar nicht abgeschlossen war. Sollte das Rad aus einer „offenen“ Garage geklaut werden, muss es angeschlossen gewesen sein, damit Versicherungsschutz besteht.

Besondere Sicherungen beim Abstellen im Keller:

Wenn das Rad aus einem für viele, „fremde“ Menschen zugänglichen „Gemeinschaftskeller“ geklaut wird, muss das Rad im Keller abgeschlossen sein, damit es versichert ist. Sollte das Rad aus dem eigenen, abgeschlossenem Kellerraum gestohlen werden, muss es nicht ab- bzw. angeschlossen sein.

Aber was tun, wenn man unterwegs keinen passenden Gegenstand findet? Unsere E-Bikeschutz Premium-Versicherung bietet hier eine optimale Lösung für unterwegs. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie mehrere Räder zusammenschließen!

Sie haben ein Rad mit Carbonrahmen? Dann ist folgende Information für Sie wichtig! Grundsätzlich ist Ihr Rad bei allen Versicherungen versicherbar. Jedoch bietet die ENRA-Versicherung einen speziellen Schutz für Ihren Carbonrahmen an. Im Falle eines Schadensfalles am Rahmen haftet die Versicherung und Sie bekommen den Rahmen ersetzt.

Ein Pedelec unterstützt den Fahrer, durch einen kleinen Elektromotor, beim Treten der Pedale. Der Elektromotor wird nur durch das Treten der Pedale aktiviert. Das Pedelec unterstützt sie bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h  – ab 25 km/h müssen Sie „selber strampeln“! Das Pedelec ist rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt. Es besteht keine Helmpflicht und Sie müssen kein Versicherungskennzeichen anbringen.

Ein S-Pedelec ist ähnlich wie ein Pedelec. Hier wird der Fahrer durch einen Elektromotor beim Treten der Pedale unterstützt. Jedoch unterstützt ein S-Pedelec bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h und ist dadurch rechtlich ein Kleinkraftrad. Dies bedeutet der Fahrer ist verpflichtet einen Helm beim Fahren zu tragen und ein Versicherungskennzeichen an sein S-Pedelec zu befestigen. Für ein S-Pedelec benötigt der Fahrer ein Führerschein der Klasse AM, oder ist in besitzt eines Auto-Führerscheines.

Ablauf & Dokumente

Sie haben sich für ein Konzept entschieden und fragen sich wie die weitere Vorgehensweise ist?                                                                                                                                    Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen Ihnen nun zur Verfügung.

Telefonanruf:

Gerne dürfen Sie uns von Montag bis Freitag  zwischen 09.00 und 17.00 Uhr unter 07254 – 9583172 anrufen. Wir nehmen Ihre Angaben telefonisch auf und geben den ausgefüllten Deckungsauftrag sofort an die Versicherung weiter. Wir benötigen keine Unterschrift. 

Per E-Mail / Fax:

Sie haben von uns per E-Mail ein Angebot erhalten. Zusätzlich zu dem Angebot haben wir Ihnen einen Deckungsauftrag beigefügt. Diesen können Sie uns ausgefüllt per E-Mail info@e-bikeschutz.de oder per Fax unter folgender Nummer 07254 – 9583173 zusenden. Wir geben den Deckungsauftrag an die Versicherung weiter. 

Online beantragen:

Auf unserer Internetseite können Sie online einen Antrag ausfüllen und absenden. Wir übernehmen Ihre Daten in den Deckungsauftrag und geben diesen an die Versicherung weiter. Wir benötigen keine Unterschrift.

Per WhatsApp:

Gerne dürfen Sie uns den Deckungsauftrag per WhatsApp unter der Handynummer 01512-4509986 zukommen lassen. Auch hier geben wir den Auftrag an die Versicherung weiter.

Sie benötigen, neben den persönlichen, noch folgende Daten:

Den Kaufpreis Ihres E-Bikes, die Marke des E-Bikes, das Baujahr, den Typ des E-Bikes, das Kaufdatum, die Rahmennummer, das Rahmenmaterial und die Marke und Typ Ihres Fahrradschlosses.

Sobald Sie uns den Deckungsauftrag zukommen lassen, haben Sie ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz. Bei der Ammerländer Versicherung gilt dies ab dem Folgetag um 0.00 Uhr.

Nach Einsenden des Deckungsauftrages, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Deckungsbestätigung. Den Versicherungsschein erhalten Sie in 8-10 Tagen per Post.

Schadenmeldung

Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag zwischen 09.00 bis 17.00 Uhr für Sie unter 07254 – 9583172 erreichbar! 

Wenn Sie einen Schaden an Ihrem Bike haben, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir senden Ihnen eine Schadenanzeige zu. Diese müssen Sie ausgefüllt an uns zurücksenden. Wir geben diese an die Versicherung weiter.

Bei einem Schaden benötigen wir folgende Informationen:
– eine vollständig ausgefüllte Schadenanzeige (diese erhalten Sie von uns per E-Mail)
– Anschaffungsrechnung des Bikes mit Foto vom Bike (und erkennbarer Rahmennummer)
– Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten oder Reparatur-Rechnung, falls die Reparatur bereits erfolgt ist (bei Akkuschäden auch das Diagnoseprotokoll)
– Fotos (auf denen die Beschädigungen deutlich zu erkennen sind)
– Kopie der Anzeige bei der Polizei (bei Vandalismus oder Diebstahl)

Wenn Sie bereits die Rechnung für Ihren Schaden bezahlt haben, erhalten Sie die Rückerstattung auf Ihr Konto überwiesen. Sie können aber auch direkt über den Fahrradhändler (Werkstatt) die Rechnung begleichen lassen.

Kündigung

Sobald Sie Ihr Bike verkaufen, erlischt der Vertrag.

Sie können spätestens drei Monate vor dem Vertragsablauf zur Hauptfälligkeit kündigen.

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünsche? Für eine Beratung stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17Uhr telefonisch zur Verfügung!

RUFEN SIE JETZT AN:

07254 – 9583172