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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Fragen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema E-Bike Versicherung.

Welche Räder kann ich versichern?
Versicherbar sind Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, S-Pedelecs, Lastenräder und Rikschas für die private als auch die gewerbliche Nutzung. Wir haben für alle Bikearten und Nutzungskonstellationen das passende Angebot für Sie.
Welchen Preis gebe ich als Versicherungssumme an?
Sie Fragen sich, ob Sie den Neuwert (UVP) oder den Kaufpreis angeben sollen? Wenn Sie den Neuwert als Versicherungssumme angeben, dann erhalten Sie, z.B. bei einem Diebstahl, den Neuwert und haben die Möglichkeit sich genau dieses Bike oder ein Folgemodell zu kaufen. Der Vorteil ist, dass Sie sich nicht auf die lange Suche nach einem gebrauchten oder rabattierten Bike machen müssen.
Was für ein Schloss benötige ich?
Um sicherzustellen, dass Ihr Fahrrad versichert ist, ist es erforderlich, ein unabhängiges und verkehrssicheres Schloss zu verwenden. Zahlenschlösser bieten keinen ausreichenden Schutz vor Diebstahl und können einfach geknackt werden. Im Falle eines Diebstahls übernimmt die Versicherung keine Haftung. Es wird empfohlen, anstelle eines Zahlenschlosses ein Bügel-, Faltschloss oder ein Kettenschloss zu benutzen.
Wie muss ich mein Bike richtig sichern?
Damit der Versicherungsschutz bei Diebstahl greift reicht es aus, dass Sie Ihr Bike mit einem haptischen Schloss (Bügelschloss, Faltschloss, Kettenschloss) verschließen. Zur eignenen Sicherheit empfehlen wir jedoch das Bike zusätzlich an einen festen Gegenstand wie einen Baum oder eine Laterne anzuschließen.
Sind Bikes mit Carbonrahmen versicherbar?
Fahrräder mit Carbonrahmen können generell versichert werden, allerdings decken nicht alle Versicherungen im Schadensfall einen Bruch des Carbonrahmens ab. Doch auch hier bieten wir Ihnen eine passende Lösung an.
Was ist der Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec?
Pedelecs sind Fahrräder, die den Radfahrer mit Hilfe eines kleinen Elektromotors beim Pedalieren unterstützen. Diese Unterstützung setzt ein, sobald die Pedale bewegt werden, und endet, wenn eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird.

S-Pedelecs ähneln den Pedelecs, indem sie ebenfalls einen Elektromotor für die Unterstützung beim Treten bieten, allerdings wird diese Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h aufrechterhalten. Rechtlich gelten S-Pedelecs als Kleinkrafträder, weshalb Tragen eines Helms, ein Führerschein und eine Versicherung, wie beispielsweise unsere spezielle S-Pedelec-Versicherung, vorgeschrieben sind.
Wie beantrage ich meinen Versicherungsschutz?
Haben Sie sich für ein Konzept entschieden und möchten wissen, wie es nun weitergeht? Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, um den nächsten Schritt zu machen.

Telefonische Kontaktaufnahme:
Sie können uns gerne von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 07254 – 9583172 kontaktieren. Wir erfassen Ihre Daten direkt am Telefon und leiten den ausgefüllten Deckungsauftrag umgehend an die Versicherung weiter, ohne dass eine Unterschrift von Ihnen erforderlich ist.

Über E-Mail oder Fax:
Sollten Sie ein Angebot von uns per E-Mail erhalten haben, finden Sie dort auch einen Deckungsauftrag beigefügt. Füllen Sie diesen bitte aus und senden Sie ihn entweder per E-Mail an info@e-bikeschutz.de oder per Fax an die Nummer 07254 – 9583173 zurück. Ihr Deckungsauftrag wird von uns an die Versicherung weitergeleitet.

Online-Antragstellung:
Besuchen Sie unsere Webseite, um dort Ihren Antrag online auszufüllen und direkt zu übermitteln. Wir tragen Ihre Angaben in den Deckungsauftrag ein und leiten diesen an die Versicherung weiter. Eine Unterschrift ist auch hier nicht notwendig.

Über WhatsApp:
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, uns Ihren Deckungsauftrag per WhatsApp an die Mobilnummer 01512-4509986 zu senden. Wie bei den anderen Optionen leiten wir auch diesen Auftrag an die Versicherung weiter.
Welche Angaben benötige ich für den Deckungsauftrag?
Wir benötigen, neben Ihren persönlichen Daten, noch folgende Angaben zum Bike:
  • Den Kaufpreis Ihres Bikes
  • die Marke des Bikes
  • den Typ des Bikes
  • das Baujahr
  • das Kaufdatum
  • die Rahmennummer
  • das Rahmenmaterial
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Sobald wir Ihren Deckungsauftrag erhalten, besteht je nach Versicherer am Antragstag, spätestens am Folgetag der Versicherungsschutz. In den meisten Fällen ist es ab dem Folgetag 0 Uhr.
Was passiert nach Absenden des Deckungsauftrags?
Sobald Ihr ausgefüllter Deckungsauftrag bei uns eingegangen ist, bekommen Sie von uns eine Deckungsbestätigungsmail. Den Versicherungsschein erhalten Sie in den nächsten 8 bis 10 Tagen direkt vom Versicherer per Post oder per Mail.
Wie verhalte ich mich bei einem Notfall mit meinem Bike?
Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr für Sie unter 0725409583172 erreichbar!
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Im Falle eines Schadens oder einer Reparatur stehen wir Ihnen telefonisch, über WhatsApp oder per E-Mail zur Verfügung. Wir werden Ihnen ein Schadenformular sowie Details zu den erforderlichen Dokumenten zusenden. Diese Unterlagen können Sie uns anschließend unkompliziert via WhatsApp oder E-Mail übermitteln.
Was muss ich bei der Schadenseinreichung angeben?
Folgende Informationen benötigt die Versicherung bei jedem Schadensfall:
  • eine vollständig ausgefüllte Schadenanzeige (diese erhalten Sie von uns per E-Mail)
  • Anschaffungsrechnung des Bikes und ein Foto vom Bike (und erkennbarer Rahmennummer) -> nur beim ersten Schaden notwendig
  • einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten oder die finale Reparatur-Rechnung, falls die Reparatur bereits erfolgt ist (bei Akkuschäden wird zusätzlich das Diagnoseprotokoll benötigt)
  • Schadenfotos (auf denen die Beschädigung deutlich zu erkennen sind)
  • Kopie der Anzeige bei der Polizei (nur bei Vandalismus oder Diebstahl benötigt)
Wie erfolgt die Kostenerstattung?
Sollten Sie die Rechnung schon beglichen haben, wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Bankkonto überwiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Erstattung direkt an den Fahrradladen oder die Werkstatt weiterzuleiten. In diesem Fall benötigen wir lediglich eine kurze schriftliche Benachrichtigung von Ihnen.
Wer zahlt welche Kosten?
Sollte bei einem Unfall eine dritte Person verletzt oder deren Eigentum beschädigt werden, deckt Ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten für Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Für Verletzungen oder daraus resultierende Schäden, die Sie selbst bei einem Fahrradunfall erleiden, kommt Ihre Unfallversicherung auf. Schäden an Ihrem Fahrrad werden von der Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Was passiert wenn ich mein Bike verkaufe?
Sobald Sie Ihr Bike verkaufen, kann der Vertrag sofort aufgehoben werden. Als Nachweis über den Verkauf dient der private Kaufvertrag, welchen Sie uns gerne einfach per Mail oder WhatsApp zukommen lassen können.
Kann der Käufer den Versicherungsschutz übernehmen?
Falls der neue Besitzer Ihres Fahrrads den bestehenden Rundumschutz übernehmen möchte, genügt eine kurze Mitteilung per E-Mail oder WhatsApp an uns. Für die Übertragung des Schutzes benötigen wir nur die persönlichen Informationen (Name, Adresse, Geburtsdatum und ggf. Bankverbindung) des Käufers und, wenn möglich, eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Wie sind die Kündigungsfristen ohne Verkauf?
Sie können Ihren Versicherungsvertrag immer mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablaufdatum kündigen.
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